Mon Chéri – NiCHT vegane Pralinen


Mon Chéri hatte sich noch nie offen an die „Freunde veganer Schokolade“ gewandt. Aus gutem Grund, wie sich herausstellt. Unser Interesse gilt nicht dem Text „Kann Milchbestandteile enthalten“. In einem Betrieb, in dem auch Produkte mit Zusatzstoffen tierischer Abstammung verarbeitet werden, kommt es unweigerlich zur Kontaminierung veganer Produkte. Unser Interesse gilt den einzelnen Zutaten, wie dem Likör oder dem Aroma. Die Hauptprobleme bei Komponenten wie Likör oder Aroma sind, dass Liköre oft mit Gelatine oder Albumin geklärt werden und Aromen ebenso nicht vegan sein können.

Mon Chéri Pralinen sind NiCHT vegan

Auch wir glaubten einst, dass Mon Cheri Pralinen vegan wären – ein Irrtum, wie sich jetzt herausstellt. Ein kurzer Mailverkehr bringt losches Licht in diese Angelegenheit. Obwohl wir explizit fragten, erhielten wir auf unser letztes Schreiben keine Antwort mehr. Nichtsdestotrotz bedanken wir uns bei der Ferrero-Mitarbeiterin für Ihre Mühe. Leider empfinden wir eine halbherzige Auskunft bezüglich Zutatenkomponenten genauso vegan-unfreundlich wie unvegane Produkte. Stattdessen könnte man unmissverständlich „enthält tierische Bestandteile“ auf das Produkt schreiben.

 
Mon Cheri nicht Vegane Inhaltsstoffe Aroma Alkohol Likör Mon Cheri nicht Vegan Aroma Likör

Wie auf der zweiten Abbildung gezeigt, hält sich der Glaube, dass diese Schokoladepralinen vegan wären. Wir wünschen uns jedenfalls eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen Herstellern und Kunden, ohne ein Herumgeeier oder abstrusen Abwimmelantworten. Immerhin bekommt der Kunde das Produkt ja nicht geschenkt! Er bezahlt mit Geld dafür – also sollte der Kunde auch erfahren ‚dürfen‘ was er sich kauft.  

Vom (BMEL) deutschen Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
<<Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine transparente Kennzeichnung solcher Lebensmittel entscheidend, um eine Kaufentscheidung treffen zu können. Dabei gilt: Auch vegane und vegetarische Lebensmittel unterliegen den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung, LMIV). Sie sind so zu bezeichnen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrem Einkauf eine qualifizierte Wahl treffen können und insbesondere nicht über die Eigenschaften veganer und vegetarischer Lebensmittel getäuscht werden.>>
 
Aus einer Vielzahl von Gründen müssen Konsumenten erfahren, was in ihrem Essen steckt. Leider gibt es bis dato [wir schreiben das Jahr 2020] noch immer keine verpflichtende Regelung zur Kennzeichnung von Zutaten tierischen Ursprungs in Produkten. Aus diesem Grund besteht der dringende Bedarf von klaren und unmissverständlichen Angaben in der EG-Aromenverordnung und im europäischen Lebensmittelgesetz

Dank der Verbraucheranfragen bieten nun immer mehr Unternehmen Vegan-Produkte an, die dem Wohlbefinden von Mensch, Tier und Umwelt verträglicher sind.

Hier findet ihr eine vegane Schoko-Vielfalt und einiges davon am einfachsten direkt über Amazon bestellen oder man erwirbt sie im gut sortierten Lebensmittelmarkt. 


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